Französisch Übersetzer
Französisch Übersetzer & Dolmetscher
Wir übersetzen Ihre französischen Dokumente beglaubigt ins Deutsche – und deutsche Unterlagen ins Französische. Alle Übersetzungen werden von ermächtigten Übersetzern angefertigt und von deutschen Behörden anerkannt.
Beglaubigte Übersetzungen Französisch – Deutsch
Wir übersetzen zum Beispiel:
• Geburtsurkunde (acte de naissance), Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
• Zeugnisse, Diplome und Notenübersichten
• Führerschein und Führungszeugnis
• Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse
• Gerichtsdokumente und Vollmachten
Auch Übersetzungen vom Deutschen ins Französische sind möglich – etwa für Unterlagen, die Sie in Frankreich, Belgien, der Schweiz oder einem anderen französischsprachigen Land vorlegen möchten.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.
Sie erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.
Französisch Dolmetscher
Unsere Französisch-Dolmetscher begleiten Sie zum Beispiel:
• bei der Ausländerbehörde
• beim Standesamt und bei Ihrer Trauung
• beim Notar und vor Gericht
• beim Arzt oder im Krankenhaus
• bei Geschäftsterminen
Wenn ein Termin vor Ort nicht möglich ist, dolmetschen wir auch per Video oder Telefon.
Dokumente aus vielen Ländern
Französisch ist Amtssprache in vielen Ländern – von Frankreich, Belgien und der Schweiz bis Marokko, Algerien, Tunesien, Senegal oder Kamerun. Dokumente aus dem Maghreb sind oft zweisprachig auf Französisch und Arabisch. Wir übersetzen beide Sprachen, sodass Sie für solche Unterlagen nur einen Ansprechpartner brauchen.
So einfach geht’s
1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF und auf Wunsch per Post.
Unsere Standorte
Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel – Termine vor Ort nach Vereinbarung. Unabhängig vom Wohnort können Sie Ihren Auftrag deutschlandweit komplett digital abwickeln.
Häufige Fragen
Wird die Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt?
Ja. Ihre Französisch-Übersetzung wird von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt. Sie wird von Behörden, Gerichten, Standesämtern und Hochschulen anerkannt.
Muss ich das Original schicken?
Für das Angebot und meist auch für die Übersetzung reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan. Das Original benötigen wir nur in seltenen Ausnahmefällen.
Mein Dokument ist auf Französisch und Arabisch. Übersetzen Sie beides?
Ja. Zweisprachige Dokumente, etwa aus Marokko, Algerien oder Tunesien, übersetzen wir vollständig.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
In der Regel innerhalb weniger Stunden. Senden Sie uns einfach Ihr Dokument per WhatsApp, E-Mail oder Formular.