Übersetzungen für die Ausländerbehörde
Beglaubigte Übersetzungen für die Ausländerbehörde.
Für Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung verlangt die Ausländerbehörde ausländische Dokumente meist als beglaubigte Übersetzung. Unsere ermächtigten Übersetzer übersetzen Urkunden, Zeugnisse und Nachweise aus allen Sprachen – mit Festpreis vorab und auf Wunsch am selben Tag.
Welche Dokumente die Ausländerbehörde oft verlangt
• Familiennachzug: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
• Einbürgerung: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteile und Nachweise zur Namensführung
• Aufenthaltstitel für Arbeit und Studium: Zeugnisse, Diplome und Arbeitsverträge
• Niederlassungserlaubnis: Nachweise und Urkunden je nach Einzelfall
Welche Dokumente Sie genau brauchen, steht in der Liste Ihrer Ausländerbehörde.
So läuft es ab
1. Liste der Ausländerbehörde bereitlegen.
2. Dokumente senden – als Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
3. Festpreis erhalten – für alle Dokumente in einem Angebot.
4. Übersetzungen erhalten – als PDF und auf Wunsch per Post. Haben Sie bereits einen Termin, nennen Sie uns das Datum: Im Express ist die Übersetzung am selben Tag fertig.
Dolmetscher für den Termin
Für Vorsprachen bei der Ausländerbehörde organisieren wir auf Wunsch einen Dolmetscher – vor Ort, per Video oder Telefon.
Sprachen
Unsere ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher arbeiten unter anderem in Arabisch (auch syrischer, sudanesischer, libyscher, marokkanischer, algerischer und ägyptischer Dialekt), Türkisch, Ukrainisch, Persisch (Farsi und Dari), Englisch, Französisch, Rumänisch und Russisch – jeweils ins Deutsche und aus dem Deutschen.
Bearbeitungszeit und Ablauf
Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.
1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.
Ausländerbehörden in unseren Städten
Wir übersetzen für Ausländerbehörden in ganz Deutschland – mit Büros in Osnabrück, Stuttgart, Berlin (Landesamt für Einwanderung), Bielefeld, Mainz und Kiel.
Häufige Fragen
Akzeptiert die Ausländerbehörde Ihre Übersetzungen?
Ja. Beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland ermächtigten Übersetzern werden von Ausländerbehörden bundesweit akzeptiert.
Mein Termin ist schon bald – geht es schneller?
Ja. Im Express ist die Übersetzung am selben Tag fertig, meist innerhalb von 4–5 Stunden.
Kann ich Dokumente auch digital senden?
Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Standarddokumente beginnen ab 39 Euro pro Dokument. Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen vorab und kostenlos, sobald wir Ihr Dokument gesehen haben.