Übersetzungen fürs Standesamt
Beglaubigte Übersetzungen fürs Standesamt.
Für die Anmeldung der Eheschließung, die Geburtsbeurkundung Ihres Kindes oder eine Namenserklärung verlangt das Standesamt ausländische Urkunden meist als beglaubigte Übersetzung. Unsere ermächtigten Übersetzer übersetzen alle Urkunden aus allen Sprachen – und auf Wunsch organisieren wir auch den Dolmetscher für den Termin.
Urkunden für die Anmeldung der Eheschließung
Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt von Staatsangehörigkeit, Familienstand und Standesamt ab. Häufig verlangt werden:
• Geburtsurkunde
• Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis
• bei früherer Ehe: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
• bei Kindern: Geburtsurkunden der Kinder
Ausländische Urkunden müssen meist beglaubigt übersetzt sein. Kann ein Ehefähigkeitszeugnis nicht beigebracht werden, ist eine Befreiung durch das Oberlandesgericht möglich – auch dafür werden Urkunden übersetzt.
Geburt, Namenserklärung und Nachbeurkundung
Auch für die Geburtsbeurkundung Ihres Kindes, für Namenserklärungen oder die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe oder einer Auslandsgeburt verlangt das Standesamt ausländische Urkunden in beglaubigter Übersetzung.
So läuft es ab
1. Liste des Standesamts besorgen – jedes Standesamt nennt Ihnen die nötigen Urkunden.
2. Urkunden senden – als Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
3. Festpreis erhalten – für alle Urkunden in einem Angebot.
4. Übersetzungen erhalten – als PDF und auf Wunsch per Post, in 2–3 Werktagen oder im Express am selben Tag.
Dolmetscher für Anmeldung und Trauung
Versteht eine der beteiligten Personen nicht ausreichend Deutsch, verlangt das Standesamt einen Dolmetscher – oft eine beeidigte Person. Den organisieren wir gleich mit.
Sprachen
Unsere ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher arbeiten unter anderem in Arabisch (auch syrischer, sudanesischer, libyscher, marokkanischer, algerischer und ägyptischer Dialekt), Türkisch, Ukrainisch, Persisch (Farsi und Dari), Englisch, Französisch, Rumänisch und Russisch – jeweils ins Deutsche und aus dem Deutschen.
Bearbeitungszeit und Ablauf
Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.
1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.
Unsere Büros
Digital für ganz Deutschland – persönliche Termine nach Vereinbarung in Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel.
Häufige Fragen
Akzeptiert das Standesamt Ihre Übersetzungen?
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen stammen von in Deutschland ermächtigten Übersetzern und werden von Standesämtern bundesweit akzeptiert.
Welche Urkunden brauche ich für die Heirat?
Das legt Ihr Standesamt fest – meist Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis und gegebenenfalls Scheidungsurteil. Senden Sie uns die Liste, wir übersetzen alles in einem Auftrag.
Brauchen die Urkunden eine Apostille?
Ob die Urkunde selbst eine Apostille oder Legalisation braucht, entscheidet das Standesamt. Das klären Sie bitte vorab dort.
Wie schnell erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung?
In der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Im Express-Service ist die Übersetzung am selben Tag fertig, meist innerhalb von 4–5 Stunden.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Standarddokumente beginnen ab 39 Euro pro Dokument. Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen vorab und kostenlos, sobald wir Ihr Dokument gesehen haben.