Vollmacht Übersetzung

Vollmacht beglaubigt übersetzen lassen.

Sie möchten jemanden im Ausland mit dem Verkauf einer Immobilie, einer Erbschaft oder einem Behördengang beauftragen – oder eine ausländische Vollmacht in Deutschland verwenden? Unsere ermächtigten Übersetzer übersetzen Vollmachten in beide Richtungen beglaubigt.

Wofür werden Vollmachten übersetzt?

• Verkauf oder Kauf einer Immobilie im Heimatland oder in Deutschland
• Erbschaften und Nachlassangelegenheiten
• Behördengänge, Bank- und Gerichtsangelegenheiten
• Vorsorge- und Generalvollmachten
• Vollmachten für Unternehmen und Geschäftsführer

Notar, Apostille und Übersetzung

Für die Verwendung im Ausland wird eine Vollmacht häufig vom Notar beglaubigt und mit einer Apostille oder Legalisation versehen. Die beglaubigte Übersetzung umfasst dann auch diese Vermerke. Welche Form das Zielland verlangt, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle oder Botschaft. Für die Beurkundung beim Notar stellen wir auf Wunsch auch einen Dolmetscher.

Was wir übersetzen

Wir übersetzen die Vollmacht vollständig – mit allen Befugnissen, Unterschriftsvermerken, notariellen Beglaubigungen, Apostillen und Stempeln. Juristische Begriffe übertragen wir präzise, damit der Umfang der Vollmacht im Zielland eindeutig ist.

Sprachen

Häufig übersetzen wir Vollmachten ins Arabische, Türkische, Persische, Ukrainische und Russische sowie aus diesen Sprachen ins Deutsche. Unsere ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher arbeiten unter anderem in Arabisch (auch syrischer, sudanesischer, libyscher, marokkanischer, algerischer und ägyptischer Dialekt), Türkisch, Ukrainisch, Persisch (Farsi und Dari), Englisch, Französisch, Rumänisch und Russisch – jeweils ins Deutsche und aus dem Deutschen.

Bearbeitungszeit und Ablauf

Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.

1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.

Weitere Dokumente und Standorte

Wir übersetzen alle Urkunden und Nachweise beglaubigt – digital für ganz Deutschland oder nach Terminvereinbarung in unseren Büros in Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel.

Häufige Fragen

Wird die Apostille mit übersetzt?

Ja. Wir übersetzen die Vollmacht einschließlich notarieller Beglaubigung und Apostille, wenn diese auf dem Dokument stehen.

Können Sie auch einen Dolmetscher für den Notartermin stellen?

Ja, wir stellen beeidigte Dolmetscher für Beurkundungen beim Notar.

Kann ich Dokumente auch digital senden?

Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.

Wie schnell erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Im Express-Service ist die Übersetzung am selben Tag fertig, meist innerhalb von 4–5 Stunden.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Standarddokumente beginnen ab 39 Euro pro Dokument. Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen vorab und kostenlos, sobald wir Ihr Dokument gesehen haben.

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