Scheidungsurteil Übersetzung

Scheidungsurteil beglaubigt übersetzen lassen.

Sie möchten in Deutschland erneut heiraten, Ihre ausländische Scheidung anerkennen lassen oder sich einbürgern lassen? Dann brauchen Sie Ihr Scheidungsurteil meist als beglaubigte Übersetzung. Unsere ermächtigten Übersetzer übersetzen Scheidungsurteile und Scheidungsurkunden aus allen Sprachen – vollständig und mit allen Vermerken.

Wofür brauche ich ein übersetztes Scheidungsurteil?

• erneute Eheschließung in Deutschland: Das Standesamt prüft, ob die frühere Ehe wirksam geschieden ist
• Anerkennung einer ausländischen Scheidung: In vielen Fällen muss sie zusätzlich von der Landesjustizverwaltung anerkannt werden – auch dafür wird das Urteil übersetzt
• Einbürgerung und Aufenthaltstitel
• Namensführung, Unterhalt und Erbangelegenheiten

Welche Unterlagen genau nötig sind, legt die jeweilige Stelle fest.

Was wir übersetzen

Wir übersetzen das Scheidungsurteil vollständig – einschließlich Begründung, Rechtskraftvermerk, Stempeln und Beglaubigungen. Der Rechtskraftvermerk ist besonders wichtig, weil er zeigt, dass die Scheidung endgültig ist. Auch Scheidungsurkunden von Standesämtern und religiösen Stellen übersetzen wir. Namen übertragen wir in der Schreibweise Ihres Reisepasses.

Sprachen

Besonders häufig übersetzen wir Scheidungsurteile aus dem Arabischen, Persischen, Türkischen, Ukrainischen und Russischen. Unsere ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher arbeiten unter anderem in Arabisch (auch syrischer, sudanesischer, libyscher, marokkanischer, algerischer und ägyptischer Dialekt), Türkisch, Ukrainisch, Persisch (Farsi und Dari), Englisch, Französisch, Rumänisch und Russisch – jeweils ins Deutsche und aus dem Deutschen.

Bearbeitungszeit und Ablauf

Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.

1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.

Weitere Dokumente und Standorte

Wir übersetzen alle Urkunden und Nachweise beglaubigt – digital für ganz Deutschland oder nach Terminvereinbarung in unseren Büros in Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel.

Häufige Fragen

Muss der Rechtskraftvermerk mit übersetzt werden?

Ja, wir übersetzen alle Vermerke auf dem Dokument. Der Rechtskraftvermerk zeigt, dass die Scheidung endgültig ist, und wird von Standesämtern meist verlangt.

Übersetzen Sie auch religiöse Scheidungsurkunden?

Ja. Ob eine religiöse Scheidung in Deutschland anerkannt wird, entscheiden Standesamt bzw. Landesjustizverwaltung – die Übersetzung erstellen wir in jedem Fall vollständig.

Kann ich Dokumente auch digital senden?

Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.

Wie schnell erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung?

In der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen. Im Express-Service ist die Übersetzung am selben Tag fertig, meist innerhalb von 4–5 Stunden.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Standarddokumente beginnen ab 39 Euro pro Dokument. Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen vorab und kostenlos, sobald wir Ihr Dokument gesehen haben.

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