Apostille
Apostille und Legalisation – einfach erklärt.
Eine Apostille bestätigt, dass eine öffentliche Urkunde echt ist – damit sie in einem anderen Land anerkannt wird. Ob Ihre Urkunde eine Apostille, eine Legalisation oder keines von beidem braucht, hängt vom Ausstellungsland, vom Zielland und von der Stelle ab, die das Dokument verlangt. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln.
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein standardisierter Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen von 1961. Sie bestätigt die Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners und das Siegel einer öffentlichen Urkunde – zum Beispiel einer Geburtsurkunde, eines Gerichtsurteils oder einer notariellen Urkunde. Über 120 Staaten sind dem Abkommen beigetreten, darunter die Türkei, Russland, die Ukraine, die USA und alle EU-Staaten.
Apostille, Legalisation oder gar nichts?
• Vertragsstaat des Haager Übereinkommens: Apostille vom Ausstellungsland.
• Kein Vertragsstaat: Legalisation – die Urkunde wird von der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes bestätigt, oft nach Vorbeglaubigung im Ausstellungsland.
• Öffentliche Urkunden zwischen EU-Staaten: Für viele Urkunden (z. B. Geburt, Ehe, Namensführung) entfällt nach der EU-Verordnung 2016/1191 die Apostille; mehrsprachige Formulare können sogar die Übersetzung ersetzen.
• Bilaterale Abkommen: Mit einigen Staaten gelten besondere Erleichterungen.
Was im Einzelfall gilt, entscheidet die Stelle, bei der Sie die Urkunde vorlegen.
Wo beantrage ich eine Apostille für deutsche Urkunden?
Zuständig ist die Stelle, die für die jeweilige Urkunde vorgesehen ist – je nach Bundesland und Art des Dokuments zum Beispiel das Landgericht (für notarielle und gerichtliche Urkunden), eine Landesbehörde wie Regierungspräsidium oder Bezirksregierung (für Personenstandsurkunden) oder das Bundesamt für Justiz für bestimmte Bundesurkunden. Ihr Standesamt oder Notar sagt Ihnen, wohin Sie die Urkunde schicken.
Muss die Apostille mit übersetzt werden?
Ja, in der Regel. Die Apostille gehört zur Urkunde und wird in der beglaubigten Übersetzung mit übersetzt. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst kommt die Apostille auf das Original, danach wird alles zusammen übersetzt. Manche Zielländer verlangen auch für die Übersetzung selbst eine Apostille – das klären wir gern mit Ihnen vorab.
Wir übersetzen Ihre Urkunde samt Apostille
Senden Sie uns ein gut lesbares Foto oder einen Scan der Urkunde mit Apostille oder Legalisation. Sie erhalten vorab einen Festpreis; die beglaubigte Übersetzung kommt als PDF und per Post – im Express am selben Tag.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede ausländische Urkunde eine Apostille?
Nein. Ob eine Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Ausstellungsland und von der Stelle ab, die die Urkunde verlangt. Für viele Urkunden aus EU-Staaten entfällt sie.
Stellt das Übersetzungsbüro die Apostille aus?
Nein. Die Apostille stellt eine staatliche Stelle im Ausstellungsland aus. Wir übersetzen die Urkunde einschließlich Apostille.
Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?
Die Apostille gilt zwischen Staaten des Haager Übereinkommens. Für andere Staaten bestätigt die Botschaft des Ziellandes die Urkunde – das ist die Legalisation.
Wie lange dauert eine Apostille?
Das hängt von der ausstellenden Stelle ab – oft wenige Tage bis einige Wochen. Planen Sie die Zeit vor der Übersetzung ein.
Kann ich eine Apostille in Deutschland für eine ausländische Urkunde bekommen?
Nein. Eine Apostille stellt immer das Land aus, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Für Urkunden aus dem Ausland müssen Sie sie dort beantragen.