Polnisch Übersetzer

Polnisch Übersetzer & Dolmetscher

Polnisch gehört zu den meistgesprochenen Sprachen in Deutschland. Wir übersetzen polnische Urkunden, Zeugnisse und Arbeitsunterlagen beglaubigt ins Deutsche und deutsche Dokumente ins Polnische – durch ermächtigte Übersetzer, anerkannt von Behörden in Deutschland und Polen.

Beglaubigte Übersetzungen Polnisch – Deutsch

Wir übersetzen zum Beispiel:
• Geburts- und Heiratsurkunde (akt urodzenia, akt małżeństwa)
• Scheidungsurteile und Gerichtsentscheidungen
• Zeugnisse, Diplome und Berufsabschlüsse – etwa für Pflege und Handwerk
• Arbeitsverträge, Arbeitsbescheinigungen und Unterlagen für das Kindergeld
• Rentenbescheide (ZUS), Führerscheine und Fahrzeugpapiere

Auch vom Deutschen ins Polnische: zum Beispiel deutsche Urkunden, Arbeitszeugnisse, Rentenbescheide und Urteile für Behörden, Gerichte oder Arbeitgeber in Polen.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.

Sie erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.

Polnisch Dolmetscher

Unsere Polnisch-Dolmetscher begleiten Sie zum Beispiel:
• bei der Ausländerbehörde
• beim Standesamt und bei Ihrer Trauung
• beim Notar und vor Gericht
• beim Arzt oder im Krankenhaus
• bei Geschäftsterminen

Wenn ein Termin vor Ort nicht möglich ist, dolmetschen wir auch per Video oder Telefon.

Mehrsprachige EU-Formulare

Für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Polen gibt es mehrsprachige EU-Formulare, die eine Übersetzung in manchen Fällen ersetzen. Ob Ihre Stelle das Formular akzeptiert, entscheidet sie selbst. Eine Apostille ist innerhalb der EU für viele öffentliche Urkunden nicht mehr nötig.

Polnisch in Deutschland – typische Anlässe

• Arbeit in Pflege, Bau, Logistik und Handwerk: Berufsabschlüsse und Arbeitsnachweise für die Anerkennung
• Familie: Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt mit Unterlagen aus Polen
• Rente: Arbeitsjahre in Polen für die Deutsche Rentenversicherung und die ZUS
• Heirat und Geburt: polnische Urkunden für das Standesamt, deutsche Urkunden für das polnische Standesamt (USC)
• Fahrzeuge: Zulassungs- und Kaufunterlagen für die Ummeldung

Namen mit polnischen Sonderzeichen (ą, ę, ł, ż …) übernehmen wir originalgetreu.

So einfach geht’s

1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF und auf Wunsch per Post.

Unsere Standorte

Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel – Termine vor Ort nach Vereinbarung. Unabhängig vom Wohnort können Sie Ihren Auftrag deutschlandweit komplett digital abwickeln.

Häufige Fragen

Wird die Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt?

Ja. Ihre Polnisch-Übersetzung wird von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt. Sie wird von Behörden, Gerichten, Standesämtern und Hochschulen anerkannt.

Muss ich das Original schicken?

Für das Angebot und meist auch für die Übersetzung reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan. Das Original benötigen wir nur in seltenen Ausnahmefällen.

Übersetzen Sie Unterlagen für die Familienkasse?

Ja, polnische Bescheinigungen und Urkunden für Kindergeld und Familienleistungen übersetzen wir beglaubigt.

Übersetzen Sie Unterlagen der ZUS?

Ja, Rentenbescheide und Versicherungsnachweise der ZUS übersetzen wir beglaubigt – und deutsche Rentenunterlagen ins Polnische.

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?

In der Regel innerhalb weniger Stunden. Senden Sie uns einfach Ihr Dokument per WhatsApp, E-Mail oder Formular.

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