Notar oder beglaubigte Übersetzung

Notar oder beglaubigte Übersetzung – was brauchen Sie?

„Beglaubigt“ kann in Deutschland zwei verschiedene Dinge bedeuten: die beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer – und die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift oder Kopie. Wir erklären den Unterschied, damit Sie genau das bestellen, was Ihre Stelle verlangt.

Die beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung fertigt ein Übersetzer an, den die Justiz eines Bundeslandes für seine Sprache ermächtigt, vereidigt oder beeidigt hat. Er bestätigt mit Vermerk, Unterschrift und Stempel, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Für deutsche Behörden, Standesämter, Gerichte und Hochschulen ist das in aller Regel genau die Form, die verlangt wird – ein Notar ist dafür nicht nötig.

Was ein Notar beglaubigt

Ein Notar prüft nicht, ob eine Übersetzung richtig ist. Er beglaubigt Unterschriften (z. B. unter einer Vollmacht) oder bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Manche Länder verlangen für Dokumente aus Deutschland zusätzlich, dass die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt wird – das nennt man oft „notariell beglaubigte Übersetzung“.

Und die Apostille?

Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung in einem anderen Staat des Haager Übereinkommens. Sie wird von einer staatlichen Stelle ausgestellt – nicht vom Übersetzer und nicht vom Notar selbst. Für Staaten außerhalb des Abkommens tritt an ihre Stelle die Legalisation durch die Botschaft.

Typische Missverständnisse

• „Die Übersetzung muss vom Notar sein“ – für deutsche Behörden in der Regel nicht; gemeint ist meist die beglaubigte Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers.
• „Eine beglaubigte Kopie ersetzt die Übersetzung“ – nein, sie bestätigt nur, dass die Kopie dem Original entspricht.
• „Mit Apostille brauche ich keine Übersetzung“ – die Apostille bestätigt die Echtheit, die Übersetzung macht den Inhalt verständlich; oft braucht man beides.
• „Jeder Übersetzer darf beglaubigen“ – nur gerichtlich ermächtigte, vereidigte oder beeidigte Übersetzer.

Was brauche ich wofür? Eine Übersicht

• Dokument aus dem Ausland für eine deutsche Behörde: beglaubigte Übersetzung; je nach Land vorher Apostille oder Legalisation auf dem Original.
• Deutsches Dokument für eine Behörde im Ausland: meist Apostille oder Legalisation auf der deutschen Urkunde und eine beglaubigte Übersetzung; manche Länder verlangen zusätzlich die notarielle Beglaubigung der Übersetzerunterschrift.
• Vertrag oder Vollmacht beim Notar ohne ausreichende Deutschkenntnisse: Dolmetscher bei der Beurkundung, danach auf Wunsch schriftliche Übersetzung.

Im Zweifel fragen Sie die Stelle, die das Dokument verlangt – oder uns. Wir sagen Ihnen, welche Schritte üblich sind.

Häufige Fragen

Kann ein Notar eine Übersetzung beglaubigen?

Ein Notar kann die Unterschrift des Übersetzers beglaubigen, aber nicht die Richtigkeit der Übersetzung bestätigen. Das macht der ermächtigte Übersetzer.

Akzeptieren deutsche Behörden Übersetzungen ohne Notar?

Ja. Für deutsche Stellen reicht in der Regel die beglaubigte Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers.

Was ist eine notariell beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung, bei der zusätzlich ein Notar die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt – das verlangen manche Länder für deutsche Dokumente.

Wer stellt die Apostille aus?

Eine staatliche Stelle im Land, in dem die Urkunde ausgestellt wurde – in Deutschland je nach Dokument z. B. Landgericht oder eine Landesbehörde.

Kostenloses Angebot anfordern