Vertrag Übersetzung

Verträge übersetzen lassen – beglaubigt oder als Fachübersetzung.

Ob Mietvertrag für die Ausländerbehörde, Arbeitsvertrag für das Visum, Kaufvertrag für eine Immobilie im Ausland oder Ehevertrag: Verträge müssen exakt übersetzt werden, damit Rechte und Pflichten klar sind. Wir übersetzen Verträge juristisch präzise – als Fachübersetzung oder beglaubigt, wenn eine Behörde das verlangt.

Welche Verträge wir oft übersetzen

• Mietverträge – z. B. als Wohnraumnachweis für Familiennachzug oder Visum
• Arbeitsverträge – für Visum, Blaue Karte oder Anerkennung
• Kaufverträge für Immobilien und Fahrzeuge
• Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Gesellschafts-, Liefer- und Dienstleistungsverträge, AGB und Datenschutzerklärungen

Beglaubigt oder nicht?

Behörden und Gerichte verlangen meist eine beglaubigte Übersetzung. Für Geschäftspartner, interne Zwecke oder zum Verständnis reicht eine Fachübersetzung ohne Beglaubigung – sie ist oft günstiger. Bei Vertragsverhandlungen gilt: Ist vereinbart, welche Sprachfassung maßgeblich ist, halten wir die Übersetzung eng an diese Fassung.

So gehen wir vor

Juristische Begriffe übertragen wir so, dass sie im Zielrecht verständlich bleiben; wo es kein Gegenstück gibt, erläutern wir den Begriff. Ihre Dokumente behandeln wir vertraulich – eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben wir gern. Umfangreiche Verträge übersetzen wir mit Terminologieliste und Revision durch eine zweite Person.

Typische Fälle

• Für den Familiennachzug wird ein ausländischer Mietvertrag oder Arbeitsvertrag beglaubigt übersetzt.
• Eine Fachkraft aus dem Ausland lässt ihren deutschen Arbeitsvertrag in ihre Muttersprache übersetzen, um ihn zu verstehen – ohne Beglaubigung.
• Ein Unternehmen übersetzt einen Liefervertrag ins Englische für einen internationalen Kunden.
• Ein Ehepaar lässt seinen Ehevertrag für die Anerkennung im Herkunftsland übersetzen.
• Ein Online-Shop übersetzt AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.

Woran Sie eine gute Vertragsübersetzung erkennen

Eine gute Vertragsübersetzung ist vollständig, nummeriert wie das Original und verwendet für denselben Begriff immer dieselbe Übersetzung. Verweise auf Paragrafen und Anlagen bleiben erhalten, Beträge und Fristen werden exakt übernommen. Unklare Stellen im Original kennzeichnen wir, statt sie zu glätten.

Preis und Lieferzeit

Verträge berechnen wir nach Umfang; einfache Mietverträge oft zum Festpreis. Sie erhalten vorab ein kostenloses Angebot mit Liefertermin.

Häufige Fragen

Muss ein Mietvertrag für die Ausländerbehörde beglaubigt übersetzt werden?

Ein deutscher Mietvertrag muss für deutsche Behörden nicht übersetzt werden. Ausländische Verträge werden meist beglaubigt übersetzt verlangt.

Übersetzen Sie auch AGB und Datenschutzerklärungen?

Ja, als Fachübersetzung – zum Beispiel für Online-Shops und Websites.

Ist die Übersetzung rechtlich bindend?

Rechtlich maßgeblich ist die Sprachfassung, die die Parteien vereinbart haben. Unsere Übersetzung gibt den Inhalt präzise wieder.

Kann ich Dokumente auch digital senden?

Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.

Kann ich nur Teile eines Vertrags übersetzen lassen?

Für Fachübersetzungen ja. Bei beglaubigten Übersetzungen kennzeichnen wir Auszüge ausdrücklich als Teilübersetzung.

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