Dolmetscher für Behördengänge
Dolmetscher für Behördengänge – Ausländerbehörde, Jobcenter und Amt.
Termine bei Ausländerbehörde, Jobcenter oder Sozialamt entscheiden oft über Aufenthalt, Leistungen und Fristen. Missverständnisse können teuer werden. Wir stellen Dolmetscher, die die Abläufe deutscher Behörden kennen – und übersetzen vorher die Dokumente, die Sie mitbringen müssen.
Für diese Behörden dolmetschen wir
• Ausländerbehörde: Aufenthaltstitel, Verlängerung, Familiennachzug, Einbürgerung
• Jobcenter und Arbeitsagentur: Beratungsgespräche, Eingliederungsvereinbarung
• Sozialamt, Jugendamt und Familienkasse
• Bürgeramt, Standesamt und Führerscheinstelle
• Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbände
• Polizei bei Anzeigen und Vernehmungen
Gut vorbereitet zum Termin
• Einladung oder Terminbestätigung bereithalten und uns vorab senden
• Ausländische Dokumente rechtzeitig beglaubigt übersetzen lassen
• Fragen, die Sie stellen möchten, aufschreiben
• Mit dem Dolmetscher kurz vor dem Termin treffen, um den Ablauf zu besprechen
So nutzen Sie die oft knappe Termindauer optimal.
Wer bezahlt den Dolmetscher beim Amt?
Das ist unterschiedlich: Manche Behörden bestellen und bezahlen Dolmetscher selbst, etwa in bestimmten Verfahren; in vielen Fällen bringen Antragstellerinnen und Antragsteller den Dolmetscher mit und tragen die Kosten. Fragen Sie bei der einladenden Stelle nach – und nennen Sie uns das Ergebnis, dann richten wir die Rechnung passend aus.
Preise
Dolmetscheinsätze beginnen ab 85 € pro Stunde. Kurze Gespräche lassen sich oft günstiger per Telefon oder Video dolmetschen, weil keine Anfahrt anfällt. Den Festpreis nennen wir vorab, sobald wir Datum, Ort, Dauer und Sprache kennen.
So buchen Sie einen Dolmetscher
1. Termin nennen – Datum, Uhrzeit, Ort, Sprache und Anlass (z. B. Gericht, Notar, Behörde).
2. Festpreis erhalten – wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen den Dolmetscher.
3. Termin wahrnehmen – vor Ort, per Video oder Telefon.
4. Bei Bedarf: Dokumente zum Termin vorher beglaubigt übersetzen lassen.
Was ein Behördendolmetscher darf – und was nicht
Der Dolmetscher überträgt neutral und vollständig, was gesagt wird. Er berät nicht rechtlich, füllt keine Anträge für Sie aus und ergreift nicht Partei. Für Beratung wenden Sie sich an Beratungsstellen, Anwältinnen oder Anwälte – auch zu solchen Gesprächen begleiten wir Sie gern als Dolmetscher.
Deutschlandweit – mit sechs Büros
Dolmetscher organisieren wir in ganz Deutschland, vor Ort oder digital. Unsere Büros: Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel.
Häufige Fragen
Darf ich einen eigenen Dolmetscher zur Ausländerbehörde mitbringen?
In der Regel ja. Manche Behörden verlangen für bestimmte Termine einen professionellen oder beeidigten Dolmetscher.
Geht das auch per Telefon?
Wenn die Behörde zustimmt, ja – besonders für kurze Termine und Rückfragen.
Welche Sprachen?
Unter anderem Arabisch, Persisch, Dari, Paschtu auf Anfrage, Türkisch, Ukrainisch, Russisch, Kurdisch und Tigrinya auf Anfrage.
Wie kurzfristig?
Je nach Sprache oft innerhalb weniger Tage, per Video oder Telefon häufig schneller.
Können Sie auch Bescheide übersetzen?
Ja, schriftlich – zum Beispiel Bescheide oder Anträge, damit Sie wissen, was darin steht. Ausfüllen müssen Sie Formulare selbst oder mit einer Beratungsstelle.