Testament Übersetzung
Testament, Erbschein und Nachlassdokumente übersetzen lassen.
Erbschaften über Ländergrenzen sind häufig: ein Testament aus dem Ausland, eine Immobilie im Herkunftsland, Erben in mehreren Staaten. Nachlassgerichte, Notare, Banken und Grundbuchämter brauchen die Unterlagen dann in ihrer Sprache. Wir übersetzen Testamente, Erbscheine und Nachlassdokumente beglaubigt und juristisch präzise.
Welche Nachlassdokumente wir übersetzen
• Testamente und Erbverträge – handschriftlich oder notariell
• Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis
• Sterbeurkunde und Nachweise über Verwandtschaft
• Vollmachten für die Abwicklung im Ausland
• Grundbuchauszüge, Kontoauszüge und Bescheinigungen von Banken
Erbschaft mit Auslandsbezug
Innerhalb der EU erleichtert das Europäische Nachlasszeugnis den Nachweis der Erbenstellung in anderen Mitgliedstaaten. Für Staaten außerhalb der EU werden Erbschein oder Gerichtsentscheidungen meist mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung vorgelegt. Welche Form gilt, sagen Ihnen Nachlassgericht, Notar oder die Stelle im Ausland.
Handschriftliche Testamente
Handschriftliche Testamente übersetzen wir Wort für Wort, kennzeichnen unleserliche Stellen und übernehmen Durchstreichungen und Ergänzungen so, dass das Gericht den Originalzustand nachvollziehen kann.
Preis und Lieferzeit
Standarddokumente übersetzen wir beglaubigt ab 39 € pro Dokument; mehrseitige Dokumente nach Umfang. Den Festpreis nennen wir vorab und kostenlos. Lieferung in der Regel in 2–3 Werktagen, im Express am selben Tag – als PDF und als gestempeltes Original per Post.
Typische Fälle
• Ein in der Türkei errichtetes Testament wird für das deutsche Nachlassgericht übersetzt.
• Erben in Deutschland brauchen den deutschen Erbschein auf Italienisch für eine Wohnung in Italien.
• Ein Testament mit Vermögen in mehreren Ländern wird beim Notar errichtet und anschließend in die Sprachen der Erben übersetzt.
• Für Konten im Ausland verlangt die Bank Sterbeurkunde, Erbschein und Vollmacht in beglaubigter Übersetzung.
So bestellen Sie
1. Dokument senden – als gut lesbares Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis und Lieferzeit erhalten – kostenlos und unverbindlich.
3. Auftrag bestätigen – unsere ermächtigten Übersetzer übersetzen vollständig, inklusive Stempeln und Vermerken.
4. Übersetzung erhalten – als PDF per E-Mail und auf Wunsch als gestempeltes Original per Post.
Digital für ganz Deutschland – persönliche Termine nach Vereinbarung in Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel.
Häufige Fragen
Wird ein ausländisches Testament vom deutschen Nachlassgericht anerkannt?
Das prüft das Gericht. Für die Prüfung verlangt es in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
Übersetzen Sie den Erbschein ins Türkische oder Arabische?
Ja, in alle gängigen Sprachen – etwa für Grundbuch oder Banken im Herkunftsland.
Können Sie einen Dolmetscher für den Notartermin stellen?
Ja, beeidigte Dolmetscher für Beurkundungen und Erbauseinandersetzungen.
Kann ich Dokumente auch digital senden?
Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.
Wie vertraulich gehen Sie mit Nachlassdokumenten um?
Sehr vertraulich: Nur die beauftragten Übersetzer sehen die Unterlagen, und wir geben keine Inhalte an Dritte weiter.