Familiennachzug Dokumente
Familiennachzug: Welche Dokumente brauchen Sie – und welche müssen übersetzt werden?
Ob Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder: Für den Familiennachzug prüfen deutsche Auslandsvertretung und Ausländerbehörde, ob die Familie wirklich besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind. Fast immer werden dafür Personenstandsurkunden aus dem Herkunftsland gebraucht – und die meisten davon auf Deutsch. Hier finden Sie einen Überblick.
Wer beteiligt ist
Den Visumantrag stellen die nachziehenden Familienmitglieder bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Ausland. Die Ausländerbehörde am Wohnort der Person in Deutschland wird beteiligt und prüft unter anderem Wohnraum und Lebensunterhalt. Welche Unterlagen genau verlangt werden, steht in den Merkblättern der jeweiligen Auslandsvertretung – diese unterscheiden sich von Land zu Land.
Dokumente, die häufig verlangt werden
• Reisepässe aller Familienmitglieder
• Heiratsurkunde (beim Ehegattennachzug)
• Geburtsurkunden der Kinder, oft mit Angaben zu beiden Eltern
• Familienregisterauszug oder vergleichbare Nachweise
• bei Kindern mit nur einem Elternteil: Sorgerechtsnachweis oder Zustimmung des anderen Elternteils
• Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug (mit Ausnahmen)
• in Deutschland: Aufenthaltstitel, Mietvertrag bzw. Wohnraumnachweis, Einkommensnachweise
Übersetzung, Apostille oder Legalisation
Fremdsprachige Urkunden müssen in der Regel ins Deutsche übersetzt werden. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Ausstellungsland ab; für einige Staaten ist eine Legalisation derzeit nicht möglich, dann prüft die Auslandsvertretung die Urkunden auf anderem Weg. Manche Botschaften verlangen Übersetzungen von bestimmten Übersetzern – lesen Sie dazu das Merkblatt. Für Unterlagen, die in Deutschland bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden, sind Übersetzungen ermächtigter Übersetzer üblich.
Tipps, damit nichts hängen bleibt
• Namen in allen Urkunden gleich schreiben lassen – Abweichungen führen zu Rückfragen.
• Alle Seiten übersetzen lassen, auch Rückseiten mit Stempeln.
• Kopien aller Unterlagen behalten.
• Fristen der Botschaft im Blick behalten: Termine sind oft knapp.
• Bei Unklarheiten eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Aufenthaltsrecht fragen.
So helfen wir Ihnen
Wir übersetzen alle Unterlagen für den Familiennachzug beglaubigt – mit einheitlicher Schreibweise der Namen, Festpreis vorab und Lieferung in 2–3 Werktagen oder im Express am selben Tag. Senden Sie uns die Liste der Stelle und Fotos oder Scans Ihrer Dokumente per WhatsApp, E-Mail oder Formular.
Häufige Fragen
Wer übersetzt die Urkunden für den Familiennachzug?
Üblich sind beglaubigte Übersetzungen ermächtigter Übersetzer. Manche Botschaften haben eigene Vorgaben – das Merkblatt der Auslandsvertretung ist maßgeblich.
Kann ich die Urkunden aus Deutschland übersetzen lassen?
Ja. Senden Sie uns Fotos oder Scans; die Übersetzung erhalten Sie als PDF und per Post und können sie an Ihre Familie weiterleiten.
Übersetzen Sie syrische und afghanische Urkunden?
Ja, regelmäßig – aus dem Arabischen, Dari und Farsi, auch handschriftliche Einträge.
Kann ich Dokumente auch digital senden?
Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.