Einbürgerung Dokumente
Einbürgerung: Welche Dokumente brauchen Sie – und was muss übersetzt werden?
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ist die Einbürgerung für viele früher möglich, und die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel nicht mehr aufgegeben werden. Die Unterlagen bleiben trotzdem umfangreich – und Urkunden aus dem Ausland müssen meist beglaubigt übersetzt werden. Hier finden Sie einen Überblick.
Typische Voraussetzungen
• in der Regel mehrere Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
• Sicherung des Lebensunterhalts ohne bestimmte Sozialleistungen (mit Ausnahmen)
• Deutschkenntnisse in der Regel auf Niveau B1
• bestandener Einbürgerungstest
• Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Welche Fristen und Ausnahmen in Ihrem Fall gelten, sagt Ihnen die Einbürgerungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Diese Urkunden werden oft verlangt
• Reisepass und Aufenthaltstitel
• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde, bei früheren Ehen Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
• Geburtsurkunden der Kinder, wenn sie miteingebürgert werden
• Nachweise über Namensführung, Namensänderungen
• Schul-, Berufs- oder Hochschulabschlüsse
• Sprachzertifikat und Einbürgerungstest
Fremdsprachige Urkunden werden in der Regel als beglaubigte Übersetzung verlangt; manche Behörden verlangen zusätzlich Apostille oder Legalisation.
Der häufigste Stolperstein: Namen
Namen aus arabischer, kyrillischer oder persischer Schrift werden in Pass, Aufenthaltstitel und Urkunden oft unterschiedlich geschrieben. Für die Einbürgerungsurkunde muss die Behörde Ihren Namen eindeutig festlegen. Lassen Sie deshalb alle Urkunden zusammen übersetzen und geben Sie die Schreibweise aus Ihrem Pass vor – wir halten sie in allen Übersetzungen ein und vermerken Abweichungen im Original.
Nach der Einbürgerung
Nach der Einbürgerung brauchen Sie unter Umständen Unterlagen für Behörden des Herkunftslandes – etwa die Einbürgerungsurkunde oder eine neue Heiratsurkunde. Auch diese übersetzen wir beglaubigt in die gewünschte Sprache.
So helfen wir Ihnen
Wir übersetzen alle Unterlagen für die Einbürgerung beglaubigt – mit einheitlicher Schreibweise der Namen, Festpreis vorab und Lieferung in 2–3 Werktagen oder im Express am selben Tag. Senden Sie uns die Liste der Stelle und Fotos oder Scans Ihrer Dokumente per WhatsApp, E-Mail oder Formular.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Seit der Reform 2024 in der Regel nicht mehr nach deutschem Recht. Ob Ihr Herkunftsland die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, ist eine andere Frage.
Welche Urkunden muss ich übersetzen lassen?
Alle fremdsprachigen Urkunden, die die Behörde verlangt – meist Geburts- und Heiratsurkunde sowie Nachweise zur Namensführung.
Wie lange dauert die Übersetzung?
In der Regel 2–3 Werktage, im Express am selben Tag.
Muss ich die Einbürgerungsurkunde für mein Herkunftsland übersetzen lassen?
Wenn Behörden Ihres Herkunftslandes sie verlangen – etwa zur Registrierung –, übersetzen wir sie beglaubigt; oft wird zusätzlich eine Apostille verlangt.
Kann ich Dokumente auch digital senden?
Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.