Handelsregisterauszug Übersetzung
Handelsregisterauszug und Firmendokumente übersetzen lassen.
Für Bankkonten, Ausschreibungen, Niederlassungen und Verträge im Ausland wird der deutsche Handelsregisterauszug häufig in beglaubigter Übersetzung verlangt – oft mit Apostille. Umgekehrt brauchen deutsche Registergerichte, Notare und Banken ausländische Firmendokumente auf Deutsch. Wir übersetzen beides.
Welche Firmendokumente wir übersetzen
• Aktueller, chronologischer oder historischer Handelsregisterauszug
• Gesellschaftsvertrag, Satzung und Gesellschafterliste
• Gesellschafterbeschlüsse und Vollmachten
• Gewerbeanmeldung und Steuerbescheinigungen
• Ausländische Registerauszüge (z. B. Certificate of Incorporation, Certificate of Good Standing) für deutsche Notare und Registergerichte
Apostille und Reihenfolge
Für die Verwendung im Ausland wird zuerst ein beglaubigter Registerauszug beim Registergericht angefordert und dann – je nach Zielland – mit einer Apostille oder Legalisation versehen. Anschließend übersetzen wir Auszug und Apostille zusammen. Manche Länder verlangen, dass auch die Übersetzerunterschrift notariell beglaubigt wird; das klären wir mit Ihnen vorab.
Für Unternehmen und Kanzleien
Für wiederkehrende Aufträge – etwa mehrere Tochtergesellschaften oder regelmäßige Ausschreibungen – halten wir Firmennamen, Organe und Fachbegriffe einheitlich fest. Verträge und Geschäftsunterlagen übersetzen wir als Fachübersetzung.
Preis und Lieferzeit
Standarddokumente übersetzen wir beglaubigt ab 39 € pro Dokument; mehrseitige Dokumente nach Umfang. Den Festpreis nennen wir vorab und kostenlos. Lieferung in der Regel in 2–3 Werktagen, im Express am selben Tag – als PDF und als gestempeltes Original per Post.
Typische Fälle
• Eine GmbH eröffnet ein Bankkonto in den Vereinigten Arabischen Emiraten und braucht den Handelsregisterauszug auf Englisch mit Apostille.
• Ein Zulieferer nimmt an einer Ausschreibung in Frankreich teil und reicht Registerauszug und Gesellschaftsvertrag auf Französisch ein.
• Eine ausländische Muttergesellschaft gründet eine Tochter in Deutschland; der Notar braucht deren Certificate of Incorporation auf Deutsch.
• Ein Unternehmen weist bei einer Behörde im Ausland nach, wer vertretungsberechtigt ist.
So bestellen Sie
1. Dokument senden – als gut lesbares Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis und Lieferzeit erhalten – kostenlos und unverbindlich.
3. Auftrag bestätigen – unsere ermächtigten Übersetzer übersetzen vollständig, inklusive Stempeln und Vermerken.
4. Übersetzung erhalten – als PDF per E-Mail und auf Wunsch als gestempeltes Original per Post.
Digital für ganz Deutschland – persönliche Termine nach Vereinbarung in Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel.
Häufige Fragen
Übersetzen Sie den Handelsregisterauszug ins Englische?
Ja, beglaubigt – das ist die häufigste Anfrage, etwa für Banken und Ausschreibungen.
Brauche ich eine Apostille?
Für die Verwendung im Ausland häufig ja. Die Apostille kommt auf den beglaubigten Registerauszug, danach übersetzen wir beides.
Wie schnell geht es?
Ein Registerauszug ist meist kurz – im Express am selben Tag möglich.
Kann ich Dokumente auch digital senden?
Ja. Ein gut lesbares Foto oder ein Scan per WhatsApp, E-Mail oder Formular reicht für das Angebot und meist auch für die Übersetzung.
Übersetzen Sie auch ausländische Registerauszüge ins Deutsche?
Ja, zum Beispiel Certificates of Incorporation, Good Standing oder Auszüge aus türkischen und arabischen Handelsregistern – für Notare, Registergerichte und Banken.