Spanisch Übersetzer

Spanisch Übersetzer & Dolmetscher

Ob Geburtsurkunde aus Kolumbien, Heiratsurkunde aus Spanien oder Diplom aus Mexiko: Wir übersetzen spanische Dokumente beglaubigt ins Deutsche und deutsche Dokumente ins Spanische – durch ermächtigte Übersetzer, für Behörden, Hochschulen und Gerichte.

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch – Deutsch

Wir übersetzen zum Beispiel:
• Geburts- und Heiratsurkunden (partida/acta de nacimiento, certificado de matrimonio) aus Spanien und Lateinamerika
• Diplome, Títulos und Notenübersichten für Anerkennung und Studium
• Polizeiliche Führungszeugnisse (antecedentes penales) und Scheidungsurteile
• Arbeitsverträge, Vollmachten und Firmendokumente
• Führerscheine

Auch vom Deutschen ins Spanische: etwa Zeugnisse, Führungszeugnisse und Urkunden für Spanien, Mexiko, Argentinien, Kolumbien und andere Länder.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Standard: 2–3 Werktage.
Express: am selben Tag, in der Regel innerhalb von 4–5 Stunden.

Sie erhalten die Übersetzung als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post.

Spanisch Dolmetscher

Unsere Spanisch-Dolmetscher begleiten Sie zum Beispiel:
• bei der Ausländerbehörde
• beim Standesamt und bei Ihrer Trauung
• beim Notar und vor Gericht
• beim Arzt oder im Krankenhaus
• bei Geschäftsterminen

Wenn ein Termin vor Ort nicht möglich ist, dolmetschen wir auch per Video oder Telefon.

Spanien oder Lateinamerika?

Spanische Urkunden aus der EU brauchen meist keine Apostille; für Dokumente aus Lateinamerika ist häufig eine Apostille des Ausstellungslandes nötig – wir übersetzen sie mit. Für Übersetzungen ins Spanische sagen Sie uns das Zielland, damit Begriffe und Schreibweisen passen.

Spanisch für Studium, Arbeit und Familie

• Fachkräfte aus Lateinamerika: Títulos, Notenübersichten und Berufslizenzen für Anerkennung und Visum
• Studium: Abiturzeugnisse (bachillerato) und Hochschulzeugnisse für die Bewerbung
• Heirat in Deutschland: Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis (certificado de soltería) und Apostille
• Spanien: Rentenansprüche, Immobilien und Erbschaften

Bei Dokumenten mit mehreren Nachnamen (z. B. García López) übernehmen wir die Namensführung genau wie im Original und weisen auf Abweichungen zum Pass hin.

So einfach geht’s

1. Dokument senden – Foto oder Scan per WhatsApp, E-Mail oder Webformular.
2. Festpreis erhalten – Sie bekommen vorab ein kostenloses Angebot.
3. Übersetzung erhalten – als PDF und auf Wunsch per Post.

Unsere Standorte

Osnabrück, Stuttgart, Berlin, Bielefeld, Mainz und Kiel – Termine vor Ort nach Vereinbarung. Unabhängig vom Wohnort können Sie Ihren Auftrag deutschlandweit komplett digital abwickeln.

Häufige Fragen

Wird die Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt?

Ja. Ihre Spanisch-Übersetzung wird von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt. Sie wird von Behörden, Gerichten, Standesämtern und Hochschulen anerkannt.

Muss ich das Original schicken?

Für das Angebot und meist auch für die Übersetzung reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan. Das Original benötigen wir nur in seltenen Ausnahmefällen.

Übersetzen Sie Urkunden aus Lateinamerika?

Ja, aus allen spanischsprachigen Ländern – zum Beispiel Mexiko, Kolumbien, Argentinien, Peru, Venezuela und Kuba.

Übersetzen Sie die Apostille aus Lateinamerika mit?

Ja. Apostillen – oft auf Spanisch und Englisch – übersetzen wir als Teil der Urkunde mit.

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?

In der Regel innerhalb weniger Stunden. Senden Sie uns einfach Ihr Dokument per WhatsApp, E-Mail oder Formular.

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